Die Vereinbarungen zwischen BÄK/PKV/Beihilfe bzgl. der Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale nach GOÄ-Ziffer 383 analog ist zeitlich bis zum 31.03.2022 befristet. Eine Anschlussvereinbarung wurde hierzu nicht getroffen. Somit endet die Abrechnungsmöglichkeit mit dem Behandlungstag 31.03.2022.