Die Vereinbarungen zwischen BZÄK/PKV/Beihilfe bzgl. der Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale nach GOÄ-Ziffer 383 analog ist zeitlich bis zum 31.03.2022 befristet. Eine Anschlussvereinbarung wurde hierzu nicht getroffen. Mit Behandlungstag 31.03.2022 kann die GOÄ-Ziffer 383 analog letztmalig noch in Ansatz gebracht werden.
Weitere Informationen und Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeszahnärztekammer