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UV-GOÄ – Änderungen ab 01.01.2023

Berlin – Leistungen der Unfallversicherungen werden seit dem 1. Januar höher vergütet. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geeinigt, wie die KBV mitteilte.

  • Demnach erhalten Durchgangsärzte bei der Versorgung von Patienten nach einem Arbeitsunfall seit Jahresbe­ginn 20,00 Euro statt 17,81 Euro für Durchgangsarztberichte. Damit sollen in einem ersten Schritt die gestiegenen Kosten der Ärzte bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung ausgeglichen werden.
  • Die Zuschläge für ambulante Operationen (Nr. 442 und 442a bis 445 UV-GOÄ) sind ebenfalls um rund zehn Prozent gestiegen: Sie liegen nun je nach Behandlungsumfang zwischen 35,83 und 197,10 Euro – und damit deutlich über den bisher gezahlten. Um rund 14 Prozent wurden zudem die Gebühren für den Epikutantest zum Nachweis bestimmter allergischer Reaktionen (Nr. 380, 381 und 382) angehoben.
  • Darüber hinaus hat die Ständige Gebührenkommission von KBV und Unfallversicherung die Aufnahme neuer Leistungen in die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) beschlossen und die Leistungslegenden entsprechend angepasst. So können Unfallverletzte nun auch telemedizinisch beraten werden. Hierfür wurden die Nummern 10 (8,00 Euro) und 10a (16,00 Euro) eingeführt – für Leistungen von einer Dauer von bis zu 10 Minuten und für mehr als 10 Minuten. Die Kontrolle bestimmter Knochenbrüche bei bis zu 18-Jährigen kann nun über zwei neue Gebührennummern (Nr. 411 / 35,00 Euro und Nr. 411a / 10,00 Euro) abgerechnet und so die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen vermieden werden. 
  • Weitere Anpassungen der Leistungslegenden betreffen die Fotodokumentation von Hautkrankheiten (Nr. 196 / 10,31 Euro), die Testung mit patienteneigenen Substanzen (Nr. 379) sowie die Photodynamische Therapie (PDT): Hier können Dermatologen mit der Tageslicht-PDT (Nr. 572 / 35,00 Euro) und der technisch simulierten Tageslicht-PDT (Nr. 573 / 75,00 Euro) zwei zusätzliche PDT-Formen abrechnen.
  • Dank der Erweiterung der Nummer 740a ist es jetzt zudem möglich, die chemochirurgische Therapie aktinischer Keratosen abzurechnen.

 

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