Die Pauschale gilt rückwirkend ab dem 16.03.2020 und wurde aktuell bis zum 3o. September 2021 verlängert.
Die DGUV und SVLFG haben sich mit der KBV auf eine Verlängerung der pauschalen Vergütung für Mehraufwendungen für Infektionsschutz für ambulante Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt. Jedem D-Arzt wird wie bisher für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zusätzlich zu den Behandlungskosten für jeden Behandlungstag eine Pauschale erstattet. Die Einigung gilt demnach auch für ambulante Versorgungen an Krankenhäusern.
Weiterhin gilt für die Pauschale der Betrag von 4 Euro!
Für zurückliegende bereits abgerechnete Behandlungen kann die Pauschale dem UV-Träger nachträglich entweder als Ergänzung zu einer bereits abgerechneten Gebührenposition oder mit gesonderter Abrechnung unter Angabe des Behandlungstages in Rechnung gestellt werden.
Für Abrechnungsfragen steht Ihnen Ihre Sachbearbeiterin wie gewohnt zur Verfügung.
Weitere Informationen und Details hierzu finden Sie auf der Webseite der DGUV Landesverbände.