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Welches Formular ist bei der Unfallmeldung richtig?

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es im Falle einer Unfallmeldung wichtig ist, das geltende Formular (F 1050) zu nutzen, da es sonst zu Beanstandungen seitens der Unfallkasse NRW kommt. Seit Juni 2021 gilt eine Aktualisierung des Formulars.

Bereits seit Januar 2021 gilt, dass Ärzte, die die Erstversorgung von Unfallverletzten vornehmen, insbesondere Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte, nach dem § 14 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger immer eine Ärztliche Unfallmeldung abgeben müssen. Durch die Änderungen im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger ist die Ärztliche Unfallmeldung (F 1050) seitdem auch in den Fällen der Vorstellungspflicht an den Durchgangsarzt nach § 26 Vertrag Ärzte/Unfallversicherung zu erstellen. Nur dann ist das Formular F 1050 (Gebühr nach Nr. 125 UV-GOÄ) abrechenbar und nicht die Nr. 145 UV-GOÄ (Überweisungsgebühr). Die Geltendmachung beider Gebühren ist unzulässig. Die Überweisungsgebühr Nr. 145 UV-GOÄ bleibt für anderweitige Anwendungsfälle bestehen.

Die Formulare, auch das aktuelle F 1050, finden Sie hier.